"Soeben wurde mein Buch vorgestellt. 'Architekturpsychologie und Psychosoziale Aspekte des Wohnens'. Der Inhalt ist aus meiner Diplomarbeit hervorgegangen. Der der Ursprung liegt also in meiner Ausbildung beim IAPP Düsseldorf."

(K.D. Bär aus Leipzig)


Förderung WeGeBAU
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WeGebAU (Abkürzung für Weiterbildung geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen) ist eine Weiterbildungsinitiative der Bundesagentur für Arbeit.

Förderung

Seit 2006 gibt es von der Agentur für Arbeit unter dem Namen WeGebAU Subventionen zur Förderung der beruflichen Qualifizierung für geringqualifizierte und ältere Arbeitnehmer in Unternehmen.

Die geringqualifizierten Arbeitnehmer erhalten die Lehrgangskosten und einen Zuschuss zu den notwendigen übrigen Weiterbildungskosten auf der Grundlage des § 77Abs. 2 SGB III .

Der Arbeitgeber, der seinen geringqualifizierten Arbeitnehmer für diese Qualifizierung freistellt, erhält im Rahmen des § 235c SGB III für den Zeitraum, in dem der Mitarbeiter keine Arbeitsleistung erbringt, einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt einschließlich der darauf entfallenden, pauschalierten Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag für weiterbildungsbedingte Zeiten ohne Arbeitsleistung.

Ältere Arbeitnehmer (45. Lebensjahr vollendet) bekommen nach § 417 SGB III die Lehrgangskosten und in Einzelfällen einen Zuschuss zu anfallenden Fahrtkosten bzw. den Kosten zu einer auswärtigen Unterbringung.

Ziele

Ziel ist es, dem derzeit drohenden Facharbeitermangel entgegenzuwirken, indem Fähigkeiten zur Beschäftigung der Arbeitnehmer gefördert werden. Die Arbeitnehmer sollen die Möglichkeit bekommen, Teilqualifikationen zu erwerben oder fehlende Berufsabschlüsse nachzuholen, ohne jedoch ihre Arbeit kündigen zu müssen. Langfristig soll den Arbeitnehmern eine Sicherheit geboten werden, da un- oder geringqualifizierte Arbeitnehmer bei konjunkturellen Verschlechterungen ein höheres Risiko haben, entlassen zu werden.

Förderfähiger Personenkreis

Es gibt zwei förderfähige Personengruppen:

  1. Geringqualifizierte Arbeitnehmer, die entweder keine Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen haben oder seit mindestens vier Jahren in einem anderen als dem erlernten Beruf tätig sind. Hier können die Maßnahmekosten und ein Teil der Lohnkosten für den Arbeitgeber erstattet werden.
  2. Mitarbeiter, die mindestens 45 Jahre alt und in einem Unternehmen beschäftigt sind, welches weniger als 250 Mitarbeiter in der betroffenen Niederlassung beschäftigt. Hier spielt die mitgebrachte Qualifikation keine Rolle. Es kann aber hier kein Arbeitsentgeltzuschuss gewährt werden.

Auch neu eingestellte Mitarbeiter, die zu dem förderfähigen Personenkreis gehören, haben Anspruch auf Qualifizierung nach WeGebAU.

Förderfähige Qualifizierungen

Die Bundesagentur für Arbeit gibt Bildungsgutscheine heraus, mit denen der Arbeitnehmer seine neue angestrebte Qualifizierung wählen kann. Dabei kann er aus meist verschiedenen Angeboten wählen. Diese Angebote müssen von der Bundesagentur für Arbeit zugelassen sein. Diese sind in der Regel anerkannte Berufsabschlüsse oder meist zertifizierte Teilabschlüsse.

Nähere Informationen erhalten Sie im Institut oder direkt bei der Agentur für Arbeit.

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